Die aktuellen Anmeldeunterlagen für den Karnevalszug 2025 stehen ab 01. September 2024 auf unserer Homepage unter Service zum Download bereit.
Die Anmeldefrist zur Teilnahme am Karnevalszug (02.03.2025) endet unwiderruflich am
31. Januar 2025
(Posteingang FA). Nachmeldungen sind nicht möglich.
Ausschließlich nicht rechtzeitig erhaltene TÜV-Papiere für Zugmaschinen können bis Sonntag den 15. Februar 2025
nachgereicht werden. Nicht termingerecht und vollständig vorgelegte Unterlagen gelten als nicht eingereicht, entsprechend können diese Gruppen nicht am Karnevalszug teilnehmen.
Die Anmeldeunterlagen sind im pdf-Format bzw. als lesbare Kopie vorzulegen!
Wir nehmen keine Fotos (Handyfotos) an!
Auch ist die Anmeldung nicht per Handschrift auszufüllen.
Anmeldung für Gefährte (z.B. Gesellschafts- und Mottowagen mit Traktor)
Anmeldung Fahrzeuge (z.B. motorgetriebener Bagagewagen)
Zugkommentar zur Online-Datenübermittlung:
Den ausgefüllten Zugkommentar bitte ebenfalls bis zum 31. Januar 2025 unmittelbar an
festausschuss-mk@web.de senden.
Zum Ausfüllen des Formulars bitte auch die entsprechenden Hinweise beachten.
Jedes pdf-Formblatt ist nach dem Download und vor dem Ausfüllen zunächst zu speichern. Danach ist das gespeicherte pdf-Formblatt wieder zu öffnen und kann mit dem ADOBE-READER ausgefüllt werden. Anschließend kann das ausgefüllte pdf-Formblatt für die eigenen Unterlagen gespeichert und für den Versand ausgedruckt werden. Über die am unteren Ende des Dokuments vorhandene Tastenfelder "Drucken" bzw.
„E-Mail“ kann das jeweilige Dokument unmittelbar ausgedruckt bzw. verschickt werden.
Eine Gruppenhaftpflichtversicherung ist für jede Fußgruppe ratsam und für jedes Gefährt/Fahrzeug erforderlich.
sind keine Wagenengel!
Jede Gruppe hat 1 Zugordner zu stellen. Ohne Zugordner keine Anmeldung.
Die Ordnerabstellung ist aufgrund einer behördlichen Auflage zwingend für alle Gruppen (Fußgruppen und Wagengruppen). Die Ordner (z. B. Freunde, Eltern, Sportkameraden) sind keine Teilnehmer der Fußgruppe und stehen dieser auch nicht zur Verfügung, sondern werden ausschließlich vom Veranstalter eingesetzt. Es wird pro Ordner eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gezahlt.
Wagenbegleiter werden grundsätzlich von der teilnehmenden Zuggruppe in eigener Verantwortung
gestellt.
Der jeweilige Verantwortliche Gespann/Fahrzeugverantwortliche hat sicherzustellen, dass während
des gesamten Zuges -also mit Verlassen des im Aufstellungsbereich zugewiesenen Platzes bis zum
Zugende die Positionen Wagenbegleiter sachgerecht besetzt sind und die vorgegebene Anzahl Wagenbegleiter zu keinem Zeitpunkt unterschritten wird.
Ist eine der Positionen nicht besetzt (z.B. unvorhergesehener Ausfall eines Wagenbegleiters), darf
das Gespann / Fahrzeug nicht weiterfahren. Eine Weiterfahrt erfolgt erst nach vollständiger
Besetzung der Positionen Wagenbegleiter.
Bei Ausfall von Wagenbegleitern können diese Positionen auch durch andere Personen der
Zuggruppe nachbesetzt werde. Diese müssen dann aber die Voraussetzungen Wagenbegleiter
erfüllen.
Können die Positionen Wagenbegleiter final nicht sachgerecht und vollständig besetzt werden, so
darf das Gespann / Fahrzeug nicht am Zug teilnehmen bzw. wird dieses aus dem Zug
genommen.
Der Verantwortliche Gespann / Fahrzeugverantwortliche darf nur Wagenbegleiter einsetzen,
welche zuvor umfassend in ihre Aufgaben eingewiesen wurden. Auf Anforderung hat er dies
gegenüber den Durchführungsverantwortlichen oder dessen Erfüllungsgehilfen nachzuweisen.
Die Wagenbegleiter tragen während ihres Einsatzes eine einheitliche, funktionsbezogene
Kleidung, worüber deren Funktion für Dritte eindeutig erkennbar ist (z.B. Warnweste).
Grundsätzlich ist an jedem Reifen eines Gespanns oder Fahrzeugs eine Position vorzusehen,
welche mit einem Wagenbegleiter zu besetzen ist. Nebeneinander angebrachte Reifen werden hier
als ein Reifen gesehen.
Bei einem Gespann sind also in der Regel insgesamt 8 Wagenbegleiter (4 x Zugmaschine und 4
x Anhänger) und bei einem Fahrzeug 4 Wagenbegleiter einzusetzen.
Beispiel für ein Gespann:
Hiervon abweichend können an Zugmaschinen und Fahrzeugen, deren Gesamtlänge gemäß Zulassungsbescheinigung vier Meter oder geringer ist, die beiden vordersten Positionen entfallen (1 x linke und 1 x rechte Seit)
Der Festausschuss Meckenheimer Karneval e.V. sucht für den Karnevalszug noch Zugordner. Wer Interesse hat, diese Aufgabe zu übernehmen, kann sich beim Festausschuss Meckenheimer Karneval e.V. unter festausschuss-mk@web.de hierfür bewerben. Es wird pro Ordner (sind keine Wagenengel) eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gezahlt.
Anforderungen an einen Zugordner:
Zugordner müssen mindestens
Zugweg:
Josef-Kreuser-Straße (Start) › Tombergstraße › Klosterstraße › Obertorkreisel › Hauptstraße › Merler Straße › Mühlenstraße › Neustraße › Adolf-Kolping-Straße › SchützenStr. (Auflösung)
festausschuss-mk@web.de
Merler Ring 101, 53340 Meckenheim, Germany
+49 22259009261
Spenden an den Festausschuss Meckenheimer Karneval e.V.
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE53370502990047013322
Verwendungszweck: Spende für den Karnevalszug